Stellungnahme der FDP zum Haushalt 2015 der Gemeinde Kirchlengern

Am Donnerstag, den 18. Mai, hielt Michael Blöbaum als Ratsmitglied in Kirchlengern eine Rede zur aktuellen Haushaltssituation der Gemeinde. Nachfolgend können Sie diese im Ganzen nachlesen.

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FDP- und Ratsmitglied Michael Blöbaum

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Vertreter der Presse,

heute steht der Haushalt für das Haushaltsjahr 2015 zur Beschlussfassung. Insgesamt ein sehr umfangreiches Werk, das wir in den letzten Wochen ausgiebig begutachten durften. Das Wichtigste lässt sich knapp zusammenfassen und findet sich auf der Seite 6 der Entwurfsfassung unter § 1 der Haushaltssatzung. Demnach schließt der Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge i.H.v. 31.758.623,00 EUR und mit einem Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 32.799.623,00 EUR. Der sich rein rechnerisch ergebende Fehlbetrag beläuft sich demnach auf 1.041.000,00 EUR. Damit ist der Haushalt an sich gedeckt; gerade auch vor dem Hintergrund der Allgemeinen Rücklage, die sich zum Ende des Haushaltsjahres noch auf gut 23,3 Mio EUR belaufen wird. Ein gewisses Polster an Eigenkapital ist also durchaus noch vorhanden, um diesem Haushalt grundsätzlich zustimmen zu können.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Nach Einführung des NKF hat sich das Eigenkapital absolut deutlich verringert. Ende 2008 belief sich die Allgemeine Rücklage auf 24,9 Mio EUR und die Ausgleichsrücklage auf 5,4 Mio EUR. Die Ausgleichsrücklage, die den Charme hat, dass der Haushaltsplan als fiktiv ausgeglichen gilt und ohne Genehmigungsverfahren der Aufsichtsbehörde beschlossen und umgesetzt werden kann, ist schon seit längerem aufgebraucht. Und auch die Allgemeine Rücklage wird sich bis zum Ende des mittelfristigen Planungshoizontes auf gut 20 Mio EUR verringern.

Darüber hinaus gilt es aber auch noch anderes zu bedenken. Ein ausgeglichener Haushalts ist kommunalrechtlich natürlich von hoher Bedeutung, auch wenn dieser Haushalt mit Sicherheit keine Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde wird hervorrufen können. Wichtiger ist jedoch die Liquidität. Und hier sieht es durchaus noch schlechter aus. So sieht § 5 der Haushaltssatzung einen Genehmigungsrahmen für Liquiditätskredite von 13 Mio EUR vor. Dies ist durchaus notwendig und sinnvoll; die Verwaltung muss natürlich die notwendigen Mittel haben, um ihre Verpflichtungen decken zu können. Aber auch, wenn der Rahmen nur temporär ausgenutzt werden soll, da zeitliche Unterschiede zwischen Ein- und Auszahlungszeitpunkten überbrückt werden müssen, so ist der Betrag doch beachtenswert. Nebenbei liegt er auch um 3 Mio EUR höher als im Vorjahr. Zum 31.12.2013 zeigt der uns vorgelegte Abschluss einen Bestand an Liquiditätskrediten von gut 3,3 Mio EUR und liquide Mittel von gut 26 TEUR. Die Liquidität muss also auf der Passivseite der Bilanz gesucht werden. Das tut in Zeiten der Niedrigverzinsung zwar nicht so weh, wie es wirtschaftlich tun sollte, aber auch hier ist davon auszugehen, dass das Zinsniveau sich mittelfristig wieder nach oben entwickeln wird. Die Tagesabschlüsse zu den Quartalsenden 2014 weisen alle negative Kassenstände aus. Sie schließen mit Beträgen zwischen 5,3 Mio EUR und 7,2 Mio EUR. Nach dem Gesamtfinanzplan schließt das Haushaltsjahr 2015 mit einer Untedeckung von 7,4 Mio EUR ab. Allein in 2015 erhöht sich diese strukturelle Unterdeckung um gut 1 Mio EUR. Zum Ende des Haushaltsjahres 2018 wird ein Finanzmittelbestand von -10,6 Mio EUR angesetzt.

Gerade diese Betrachtung sollte Grund zur Sorge geben. Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist, so schreibt es § 75 Abs. 1 S. 1 GO NRW vor. Das passiert mit dem vorliegenden Haushaltsbuch ohne Zweifel. Das Eigenkapital dient der Abdeckung von Fehlbeträgen und die Liquiditätskredite sorgen für eine laufende Zahlungsfähigkeit.

Das Problem sehe ich vielmehr darin, dass eine strukturelle Unterdeckung vorliegt. Zwar wird eine ordentliche ostwestfälische Kommune ihren Haushalt im Zweifel eher verhaltener planen, als das Ist-Ergebnis im nachhinein zeigen wird. Eine derart große Deckungslücke kann jedoch sicherlich nicht durch außerordentliche Erräge oder Einzahlungen ausgeglichen werden. Insofern ist hier Vorsicht geboten; Darlehen werden in Zeiten von Basel II und III nicht günstiger werden; auch die örtlichen Geldinsitute werden ihre privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Schuldner sachgerecht aufteilen müssen, um ihren regulatorischen Gegebenheiten gerecht werden zu können und dabei gleichzeitig eine entsprechende Marge erwirtschaften zu können.

Zu betrachten ist auch das Investitionsniveau. In 2015 sind Investitionen von rund 3,2 Mio EUR vorgesehen. Die geplanten bilanziellen Abschreibungen belaufen sich auf gut 3,4 Mio EUR. Das Investitionsvolumen deckt also nur annähernd den rechnerischen Werteverzehr des langfristigen Vermögens; unter dem Strich wird Substanz abgebaut. Tatsächlich ist es so, dass ein gewisser bestehender Investitionsstau sowohl im Tiefbau- als auch im Hochbaubereich nicht abgestritten werden kann. Die Investitionsquote, definiert als Bruttoinvestitionen / Abgänge und Aschreibungen auf das Anlagevermögen beläuft sich demnach, ohne dass ich die Abgänge berücksichtigen könnte, auf gut 95,5 %. Der Mittelwert lag lt. GPA-Auswertung in 2011 bei 91,3 %. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass ein Großteil vergleichbarer Kommunen den anlagenintensiven Bereich der Entwässerung auf Eigenbetriebe ausgelagert hat.

Natürlich ist auch hier auf die verschiedenen Befindlichkeiten einzugehen; der investive Ausbau nach dem KAG abrechenbarer Straßen stößt sicherlich nicht auf die uneingeschränkte Freude der Anwohner. Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung können wirtschaftlich immer auch fremdfinanziert umgesetzt werden; gerade das niedrige Zinsniveau kommt dem Gebührenzahler zu Gute. In diesem Zusammenhang habe ich mit Verwunderung aufgenommen, dass als Ziel der Produkte Abfallentsorgung und Grundstücksentwässerung die „Gebührenstabilität“ genannt wird. Das ist doch eigentlich nicht das richtige Ziel. Das Ziel ergibt sich aus dem § 6 KAG; demnach sind diese Haushalte kostendeckend zu führen; Gebührenanhebungen aber auch –anpassungen nach unten sind nach meinem Verständnis vom Gesetzgeber gewollt und logische Konsequenz.

Nach dem ersten Eindruck des vorgelegten Haushaltes muss demnach allen politischen Handlungsträgern klar geworden sein, dass die ganz guten Jahre wohl erst einmal vorbei sind. Auch wenn Kirchlengern durch seine Gewerbestruktur zu den grundsätzlich wohlhaberen Kommunen gehört und deshalb auch leistender Teilnehmer des Stärkungspaktes ist, kann dies nicht hinwegtäuschen, dass auch bei uns die Zeiten schlechter werden.

Gelder für Leuchtturmprojekte oder Planungen von Maßnahmen, deren Umsetzung nicht hinreichend sicher ist, können und dürfen wir uns nicht mehr leisten. Der Handlungsspielraum der politischen Eintscheidungsträger ist genauso wie der der Verwaltungsleitung ohnehin sehr gering. Die Höhe der Kreisumlage kann nicht von Kirchlengern aus gesteuert werden; ganz im Gegenteil: die Bemessungsgrundlage Steuerkraftmesszahl ist für sich betrachtet nicht negativ; grundsätzlich kann gelten: je höher, desto besser. Dass Kirchlengern trotz der Senkung der Allgemeinen Kreisumlage um 1,4% aufgrund einer gestiegenen Steuerkraftmesszahl gut 100 TEUR mehr wird an den Kreis überweisen müssen, kann nicht durch Verwaltungshandeln oder politisches Handeln beeinflusst werden. Der Kreis hat darüber hinaus den Vorteil, dass er durch die Umlagesystematik auch hinreichend Liquidität von den kreisangehörigen Kommunen bekommt. Diese fehlt uns.

Die allgemeinen Umlagen im Rahmen der finanziellen Solidargemeinsschaft belaufen sich auf gut 13,5 Mio EUR; gegenüber dem Planansatz 2014 bedeutet dies eine Zunahme um gut 6%. Sie haben einen Anteil von gut 41% an den gesamten Aufwendungen. Werden hierzu noch die Abschreibungen und die Zinsaufwendungen hinzugezählt, werden hieraus gut 55%. Unter Berücksichtigung der kurzfristig ebenfalls nicht beeinflussbaren Personal- und Versorgungsaufwendungen sind es knapp 73%.

Genauso gut kann die Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen nicht beeinflusst werden, der versicherungsmathematische Teilwert ist letztlich in der Bilanz zu passivieren; mithin ist er auch nicht sauber planbar.

Unter dem Strich besteht auf lokaler Ebene somit nur ein geringer Spielraum. Viel wurde in den letzten Jahren strategisch unternommen, um die Haushaltswirtschaft in geordneten Bahnen verlaufen zu lassen. Die geplanten Personalufwendungen sind gegenüber dem Ist-Wert für 2009 um 6% angestiegen; und das trotz der tariflichen Entwicklung und der Rückstellungsdotierungen. Auch die Schuldenentwicklung zeigt sich erfreulich. Vorgesehene 2 Mio EUR an Darlehenstilgungen und gut 1,1 Mio EUR an außerordentlichen Tilgungen und Umschuldungen sind beträchtliche Ansätze.

Der allgemeine Haushaltsgrundsatz, nachdem die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen ist, ist also durchaus erfüllt. Doch ein Umdenken wird mittelfristig von Nöten sein. So sollten die Investitionen dazu verwendet werden, bereits bestehendes instand zu setzen und funktionsfähig zu halten. Erweiterungen werden auch angesichts des demographischen Wandels und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung für den Kreis Herford nicht mehr in großem Umfang notwendig sein. Neue interkommunale Ansätze sollten durchdacht und nicht aufgrund lokaler Befindlichkeiten verworfen werden. Interkommunale Gemeinschaftsarbeit, wie sie im Bereich der Volkshochschule, der Bereitstellung der IT oder bei Wasserbeschaffungsverbänden bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wird, wird ein Zukunftsthema sein. Eine Musikschule muss von einer Gemeinde wie Kirchlengern mit knapp 16.000 Einwohnern nicht alleine betrieben werden; hier sollten Möglichkeiten der Gemeinschaftsarbeit mit Kommunen wie Bünde oder Löhne angedacht werden. Auch muss eine Haushaltsdisziplin angestrengt werden, die auch mit kleinen Schritten etwas bewirken kann. Insofern begrüßen wir ausdrücklich die Anregungen von CDU und UWG, den Elsesteg nicht als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt anzusetzen. Hinsichtlich der Dükerung sollte nur im Bedarfsfall und nicht prophelaktisch investiert werden. Sollten sich die Prognosen der Mittelfristplanung bewahrheiten, werden Kürzungen im Kulturbereich nicht vermeidbar sein.

Ein erster Schritt sollte immer eine diziplinierte Ausgabenpolitik sein, bevor die Einnahmen zu Lasten der Bürger und Gewerbetreibenden durch Anhebungen der Hebesätze erhöht werden. Zwar wird den Verantwortlichen auch bewusst sein, dass auch Mehreinnahmen generiert werden müssen, und höhere Hebesätze nicht kategorisch ausgeschlossen sein dürfen. Der Beginn jedoch muss nach unserer Ansicht auf der Ausgabenseite erfolgen. Die freiwilligen Leistungen müssen inventarisiert und im Einvernehmen mit den beteiligten Gruppen gewichtet werden. Hierauf aufbauend sollten Lösungsmöglichkeiten für eine effizientere Ausgabenpolitik erarbeitet werden. Und wie gesagt, bei einem Großteil von Pflichtleistungen sind auch kleine Einspareffekte von großer Bedeutung.

Die FDP kann dem vorgelegten Haushalt mit den angeregten Erweiterungen zustimmen. Er ist solide geplant und fundiert ausformuliert. Jeder interessierte Adressat hat die Möglichkeit, sich produktbezogen Informationen herauszusuchen und die verbalen Erläuterungen sind sehr hilfreich. Wichtig ist jedoch, die mittelfristigen Planungen und vor allem auch die Liquidität im Auge zu belassen.

Bedanken möchte ich mich bei allen Mitgliedern der Verwaltung, die an der Aufstellung mitgewirkt haben und insbesondere bei Herrn Busse, der in einem erfrischenden Vortrag durch das Zahlenwerk geführt hat.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.