Stellungnahme der FDP zum Haushalt 2018 der Gemeinde Kirchlengern

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen,

sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Vertreter der Presse,

heute abend entscheiden wir über einen Haushalt, der mit einem ausgeglichenen Ergebnis abschließt. Die Vorgaben des § 75 GO NRW, nachdem der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss, sind somit erfüllt; insofern können wir zufrieden in das neue Haushaltsjahr gehen.

Der einzige Wehrmutstropefen ist, dass jeder von uns weiß, wie unwahrscheinlich es ist, dass wir zum Jahresabschluss ebenfalls mit einer Null das Haushaltsjahr 2018 abschließen werden. Vielmehr werden mehr oder minder große Planabweichungen oder über- und außerplanmäßige Aufwendungen ursächlich für ein anderes Ergebnis, entweder positiv oder negativ, sein.

Es handelt sich eben nur um einen Haushaltsplan und nur um Planansätze, die erst retrospektiv den Ist-Werten entgegengesetzt werden können. Wie weit Planungen von tatsächlichen Angebotswerten abweichen können, haben wir gerade auch in letzter Zeit im Rahmen von Angebotsanfragen und auch Ausschreibungen erleben dürfen. Hier ergaben sich teilweise gravierende Abweichungen, was, aufgrund einer gewollten und schließlich auch umgesetzten maximalen Transparenz, entsprechend zu Verstimmungen und Mißmut geführt hat. Gerade bei Tiefbauarbeiten besteht eine erhöhte Sensibilität der Bevölkerung und insbesondere der Anlieger, da diese aufgrund des bestehenden Beitragsrechtes im erheblichem Maße zur Finanzierung herangezogen werden. Beiträge werden nach dem Wortlaut des Gesetzes von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, daß Ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Hierbei ist auch zu unterscheiden; denn so heißt es: Die Gemeinden und Gemeindverbände können Beiträge erheben. Bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sollen hingegen Beiträge erhoben werden. Die Kommentierung führt hierzu aus: Das weite Ermessen ist in diesem Fall auf ein Sollgebot verengt und das Sollen ist in der Regel einem Müssen gleichzusetzen. Insofern verbleibt also erst mal kein Ermessenspielraum dahingehend, keine Beiträge bei Straßenbaumaßnahmen zu erheben. Dies ist auf der einen Seite bedauerlich; ich würde mir wünschen, dass mehr Gestaltungsspielraum vor Ort besteht und dass nicht alles (landesgesetzlich) normiert wäre. So würde es vor Ort sicherlich mehr Spaß machen, Politik zu betreiben und auch gestalten zu können. Ermerkenswert ist übrigens, dass es nicht in allen Bundesländern eine Quasi-Verpflichtung zur Beitragserhebnung gibt, denn hierbei handelt es sich um Landesrecht.

Satzungsmäßige Abweichungen sind in begründeten Fällen hingegen möglich.

Für die Zukunft würde ich mir jedoch, trotz aller positiven Aspekte der Transparenz, wünschen, dass nicht falsche Erwartungen geweckt werden, in dem mit konkreten Zahlen nach außen kommuniziert wird, was eine mögliche Beitragshöhe betrifft. Wir haben bei unserer Gemeindegröße nun einmal nicht so viele Baumaßnahmen, die als Referenzwert herangezogen werden können. In Zeiten sehr guter konjunktureller Entwicklungen, übersprudelnder Steuertöpfe und entsprechend umfangreicheren Auftragsvergaben der öffentlichen Hand, steigen die Preise immens. Das ist auch insoweit verständlich, als dass aufgrund des sehr geringen Investitionsvolumens in das Straßen-Infrastrukturvermögen auf allen Ebenen, die Angebotsseite ihre Kapazitäten verknappt hat. Und dem Grunde nach ist es unveränder so: trotz europaweiter Vergaben bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte, steht die Gemeinde Kirchlengern doch quasi einem Oligopol gegenüber, denn die Beteiligung der Bieter hält sich doch stark in Grenzen; wir haben unterm Strich viel Aufwand und viel Bürokratie für stark formalisierte Vergabeverfahren, ohne dass vielleicht der preisliche Vorteil des europäischen Binnenmarktes zum Tragen käme.

Doch nun zurück zum Haushalt:

Insbesondere zwei Positionen fallen auf den ersten Blick in die Gesamtergebnisrechnung ins Auge. Zum einen unsere Steuererträge, die die ordentlichen Erträge prägen. Mit gut € 24,7 Mio sind sie ca. € 1,8 Mio höher als das Ist-Ergebnis in 2016. Mit unser Steuerkraft und mit den letzlich vereinnahmten Steuererträgen steht und fällt unser Ergebnis. Entscheidend wird demnach sein, wie hoch die Grundlagenbescheide sein werden, welche Nachveranlagungen noch erfolgen werden oder welche Erstattungsverpflichtungen sich ergeben werden. Ebenso können einzelne unternehmerische Entwicklungen oder auch gsellschaftsrechtliche Entscheidungen Auswirkungen auf die effektive Steuerquote haben. Alles also Tatbestände, die wir als politisches Gremium nicht beeinflussen können. Auf der Aufwandsseite fallen die Transferaufwendungen ins Auge, die knapp € 18,7 Mio ausmachen sollen. Diese Position stellt quasi die Strafe für unsere hohe Steuerertragskraft dar; nämlich Mittel, die in verschiedene Umlagen fließen, die allgemeine Kreisumlage, die Jugendamtsumlage, eine Abfallumlage für die Deponie Reesberg, die Gewerbesteuerumlage und die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit. Von diesen Mitteln haben wir gelinde gesagt nur in geringem Umfang etwas. Vielmehr finanzieren wir andere Körperschaften wie den Kreis oder den Landschaftsverband hiermit.

Um diesem Effekt etwas entgegenzusetzen, greifen wir daher auf der Ertragsseite zu. So haben wir zwar die Hebesätze für die Grundsteuern A und B den fiktiven Hebesätzen des Landes angepasst. Der Gewerbesteuerhebesatz von 442 v.H. übersteigt den fiktiven Hebesatz für 2017 von 417 v.H. jedoch nicht unerhblich. Es ist also für unsere Gewerbetreibenden nicht günstig, in unserem Gemeindegebeit ansässig zu sein. Gleichzeitig fällt jedoch ein Großteil unter die gewerbesteuerrechtlichen Freibetragsgrenzen. Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist jedoch fiskalisch nachvollziehbar: die Mittel, die bei der Gemeinde verbleiben, sollen erhöht werden. Insofern übrigens auch die Mittel, die überhaupt im konsumtiven Sinne der politischen Entscheidungsfindung untergeordnet werden können.

Bei genauerer Betrachtung der Steuererträge fällt hingegen auf, dass der absolute Anteil der Gewerbesteuer an diesen im Vergleich zum Planansatz 2017 um T€ 550 abgenommen hat. Überkompensatorische Effekte ergeben sich hingegen insbesondere aus den Gemeindanteilen der Gemeinschaftssteuerarten Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Zwei Steuerarten, die aufgrund des sehr guten allgemeinen konjunkturellen Umfeldes derzeit gut sprudeln und die nebenbei auch viel verläßlichere Steuerarten darstellen. In diesen Positionen sind Mehrerträge von T€ 518 bzw. T€ 353 geplant. Daneben wirkt sich noch ein Sondersachverhalt positv aus, nämlich die Erstattung aufgrund der Änderung der der Abrechnungssystematik nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz. Hieraus gehen dem Haushalt in 2018 planmäßig immerhin € 1,2 Mio zu; mithin T€ 382 mehr als im Vorjahr.

Auf der Aufwandsseite allerdings ein ernüchterenes Bild. Die allgemeine Kreisumlage inklusive der Umlage für Mehr- und Minderbelastungen im Zusammenhang mit der Deponienachsorge Reesberg beläuft sich auf € 9,3 Mio (+T€ 451 gegenüber dem Planansatz 2017), die Jugendamtsumlage beträgt € 4,3 Mio (+T€ 291) gegenüber dem Planansatz 2017). Geringere Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlagen und die weggefallene Abundanzumlage (-T€ 380) können diese Mehbelastungen nicht kompensieren.

Ach wie schön wäre es, ein Umlagenverband zu sein. Sarkastisch gesagt, kann man nur konstatieren, dass glücklicherweise ein Großteil der vereinnahmten Abfallumlage im südlichen Gemeindegebiet wieder investiert wird.

Insgesamt können wir im Kreis des Rates insofern nicht wirklich viel bewegen. Teilweise sind auch keine Motivationen vorhanden. Wirtschaftsförderung und Gewerbeansiedlung, wie sie im IKO erfolgt sind, werden durch nachgelagerte höhere Bemessungsgrundlagen für Umlagen wieder finanziell diskreditiert.

Aufgrund unser guten strukturellen Aufstellung können wir uns jedoch im interkommunalen Vergleich immer noch den Luxus erlauben, auf einem hohen Niveau zu jammern. Und je nachdem, wie sich die Steuerträge entwickeln werden, ist am Ende vielleicht auch mit einem Jahresüberschuss zu rechnen. So steht auch im Vorbericht, bezogen auf das Haushaltsjahr 2017, dass aufgrund der guten Haushaltsentwicklung die berechtigte Erwartung bestünde, dass das Jahr 2017 statt mit dem geplanten Ausgleich mit einem Überschuss abschließe.

Im Mehrjahresvergleich ist trotzdem unverändert zu sehen, dass unsere Eigenmittel kontinuierlich abnehmen. Einen nennenswerten Bestand einer Ausgleichsrücklage haben wir seit 2011 nicht mehr ausweisen können und auch das Haushaltsjahr 2016 hat, trotz des bereits guten konjunkturellen Umfeldes, nur mit einem nicht unerheblichen Jahresfehlbetrag abschließen können. In Zeiten, in denen andere Kommunen Jahresüberschüsse erwirtschaften können, da die Einnahmeseite sich erfreulich entwickelt, scheinen wir einen anderen Ergebnispfad eingeschlagen zu haben.

Bezogen auf das vorliegende Haushaltsbuch lohnt sich hier einmal ein Blick auf die Produktbenene, denn der Vorteil des NKF liegt ja in der transparenteren kostenstellenorientierteren Sichtweise. Von den aufgrführten 46 Produkten schließen lediglich fünf mit einem positven geplanten Ergebnis; ein Produkt weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Neben den Gebührenbereichen Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung tragen lediglich die Produkte Grundstücks- und Gebäudemanagement und natürlich Verwaltung der zentralen Finanzen, also die allgemeine Finanzwirtschaft, einen positiven Ergebniseffekt bei. Insgesamt also ein ernüchterndes Ergebnis, das natürlich geprägt ist von der Vielzahl an kommunalen Pflichtaufgaben, die nicht gewinnbringend sind. Daneben haben wir aber auch freiwillige Aufgaben, die wir uns gönnen und die sicherlich auch einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten; ich denke an die Bereiche Kulturarbeit inklusive Filmvorstellungen, Musikschulunterricht und Gemeindebücherei und an den Sportbereich inklusvie Aqua Fun.

Beim Aqua Fun besteht ja erfreulicherweise so weit Konsens, dass ein Neubau dem Grunde nach erfolgen soll und die Planung eingeleitet wird. Ein kritisches Controlling und Hinterfragen der vorgelegten Planungsrechnungen, immer vor dem Hintergrund des Grundsatzbeschlusses des Rates, eine Beschränkung des Zuschussbedarfes zu verfolgen, wird hier zukünftig eine wesentliche Aufgaben der Politik sein.

Im Bereich der Musikschule habe ich persönlich immer noch meine Bauchschmerzen. Meines Erachtens nach ist der Umfang der Betätigung und auch die finanzielle Belastung für eine Gemeindegröße von 16.000 Einwohnern zu groß. Zu lesen ist in den Ausführungen dieses Produktes: Aufgrund der Umsetzung des Gutachtens der überörtlichen Prüfung durch die GPA ergibt sich durch Einsparungen nach Personalwechsel eine Wochenstundenreduzierung von 204 auf 192. Das hört sich gut an und sorgt dafür, dass der geplante Zuschussbedarf sich in 2018 von gut 255.000,- € (Planwert in 2017) auf gut 230.000,- € verringert. In der Mittelfristplanung steigen die Fehlbeträge des Produktes jedoch wiederum kontinuierlich auf bis zu 269.000,- € im Haushaltsjahr 2021. Immer berücksichtigt sind fiktive kostenrechnerische Erträge aus internen Leistungsbeziehungen aus der Raumüberlassung an die OGS, an Chöre, Bands die VHS und an das Gemeindearchiv von gut 83.000,- € p.a.. Im Ergebnis führt also ceterus paribus eine jährliche tarifliche Steigerung von gut 2% wieder zu einem deutlichen Anstieg. Hier würde ich mir unverändert den Mut wünschen, auch den Gedanken der interkommunalen Zusammenarbeit einmal zu eroieren und auf die größeren Nachbarstädte zuzugehen, um gemeinsam ein attraktives Angebot zu realisieren und gleichzeitig Synergieeffekte sinnvoll nutzen zu können.

Während wir mit einem Teilergebnis für die Musikschule von knapp -230.000 € für 2018 in die Planung gehen, ergab der Haushaltplanansatz für die Stadt Bünde für 2017 einen Fehlbetrag von knapp -600.000 €. Der Zuschussbedarf je Einwohner bewegt sich dort bei 12,93 € und liegt damit um immerhin gut 1,62 € unter unserem geplanten Bedarf in 2018. In Bünde werden übrigens auch keine Erträge aus internen Leistungsbeziehungen berücksichtigt; also keine kostenstellenbasierte Besserrechnung des Produktes. Vor diesem Hintergrund rege ich, das Thema interkommunale Zusamenarbeit weiterzubringen. Eine verstärkte Zusammenarbeit bspw. mit Bünde wird mit Synergieeffekten verbunden sein. Und auch die Kurse müssen nicht alle im Gemeindegebiet stattfinden; gerade auch vor dem Hintergrund, dass viele Schüler aus Kirchlengern sowieso in Bünde eine weiterführende Schule besuchen. So könnten verteilt in Bünde und Kirchlengern übergreifende Kursangebote stattfinden.

Daneben fallen auch andere Produkte ins Auge. So ist das Ergebnis des IKO belastet durch hohe Bestandsveränderungen von 989.000,- €. In den Erläuterungen ist zu lesen, dass dies die zu erwartenden Wertberichtigungen auf die im Vorratsvermögen geführten Gewerbegrundstücke nach dem Vermarktungsstand im Verhältnis der Netto-Baulandflächen zum realisierbaren Kaufpreis sind. Nebenbei gesagt würde ich Wertberichtigungen nicht in den Bestandsveränderungen erwarten. Daneben verwundert mich aber schon der hohe Abwertungsbedarf. Erfreulichen Entwicklungen auf der Vermarktungsseite (Erschließungsgrade von knapp 84% im Ansatz 2017 und knapp 97% im Ansatz 2018 zeigen von einer positiven Entwicklung) stehe aber doch erhebliche finanzielle Auswirkungen gegenüber. Den Wertberichtigungen stehen lediglich 261.000,- € an Erträgen aus Grundstücksveräußerungen gegenüber. Unterm Strich schließt das Produkt damit mit einem Fehlbetrag von gut 783.000,- € und das bei einer nahezu vollständigen Erschließung. Bei mir drängt sich die Fragestellung auf, warum kurz vor der vollständigen Vermarktung noch so hohe Wertberichtigungen anfallen.

Einen Blick möchte ich auch noch in den gebührenbereich Abwasser nehmen. Durch die Reintegration des Abwasserbereiches in den Kernhaushalt macht dieser einen wichtigen Anteil am gesamten Haushaltsplan aus. Und das auf allen Ebenen: sowohl in der Investitionsplanung als auch in der Ergebnis- und Finanzplanung. So lohnt hier meines Erachtens nach einmal ein Blick in einen interkommunalen Vergleich der Abwassergebühren. Der Bund der Steuerzahler vergleicht einmal jährlich die Abwassergebühren von 296 nordrhein-westfälischen Kommunen für einen fiktiven Musterhaushalt mit 200 m³ Frischwasserverbrauch und 130 m² versiegelter Fläche. In 2017 musste ein Haushalt im Landesdurchschnitt bei diesen Bemessungsgrundlagen 724,17 € an Gebühren leisten. Kirchlengern liegt hierbei leicht über dem Durchschnitt; unser Gebührenniveau beläuft sich auf 765,00 €. In Bünde sind 785,00 € fällig, in Löhne 696,60 € und in Hüllhorst 579,40 €. Als Ergebnis bleibt festzuhalten: Wir liegen noch im Mittelfeld; Löhne als Betreiber der Kläranlage scheint aber ebenso von der Betriebskostenbeteiligung aus Kirchlengern, immerhin 960.000,- €, auch profitieren zu können.

In die Überlegungen einbezogen müssen aber auch schmerzliche Denkanstöße. Hier sei auf die Abwasserbeseitigung hingewiesen. Wirtschaftlich sollte auch einmal ein Ansatz der Abschreibungen in der Gebührenkalkulation zu Wiederbeschaffungszeitwerten betrachtet werden. Auf dieser Grundlage würde der kalkulatorische Vorteil, sich nicht ausschließlich auf die bilanziellen Restbuchwerte bezieen zu müssen, Rechnung getragen. Und wirtschaftlich ist nur dieser Ansatz der Richtige und faire. Unser Kanalnetz ist in die Jahre gekommen und die wirtschaftliche und technische Nutzbarkeit ist endlich. Vor diesem Hintergrund werden auch in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in das Abwasserbeseitigungsnetz und die entsprechenden technischen Anlagen notwendig werden. In die Gebührenkalkulation fließen aber nur die Abschreibungen auf Basis der bilanziellen Restbuchwerte ein. Belastet werden wir bei jeder Baumaßnahme aber mit Zeit- bzw. Marktwerten. Da wir keine hinreichende Liquidität zur Verfügung haben, müssen wir wieder in erheblichem Maße fremdfinanzieren. An dieser Stelle sollte zumindest eine Parallelrechnung aufgestellt werden, um die Gebührenentwicklung abzuschätzen. Denn auch so bewegen wir uns nicht gerade auf einem tiefen Niveau im landesweiten Vergleich. Gleichzeitig verwenden wir die eingehende Liquidität aus der Gebührenerhebung auch für alle anderen haushaltswirtschaftlichen Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde. Das Geld ist also schon ausgegeben, ohne dass eine Refinanzierung der Investitionen des Gebührenhaushaltes erfolgt wäre; es wird in den großen Topf der Gemeindekasse geschnmissen. Hier müsste der Sonderposten für den Gebührenhaushalt wirtschaftlich betrachtet doch auch mit Liqudität hinterlegt werden.

Eingehen möchte ich desweiteren noch auf unsere Liquiditätslage. Unverändert zu den Vorjahren kann diese nur als sehr schlecht beschrieben werden. Es kann auch gesagt werden, wir haben eigentlich keine positiven Bestände in der Gemeindekasse. Zitieren möchte ich aus dem vorliegenden Vorbericht: Nach dem Gesamtfinanzplan schließt das Haushaltsjahr 2018 unter Berücksichtigung des geplanten Anfangsbestandes an Finanzmitteln mit einer liquiden Unterdeckung in Höhe von -€ 7,3 Mio. Das Dilemma ist, dass wir in 2016 in ordentlichem Maße investiert haben und dies mittelfristig noch in höherem Maße tun werden. Und das ist auch gut so! Für die Finanzierung greifen wir dann regelmäßug auf Fremdmittelaufnahmen zurück. Die Vorlagen dazu lesen sich regelmäßig gut; insbesondere die genannten Zinssätze, die, gerade bei Förderdarlehen, nicht mehtr weit von der Null entfernt liegen, geben uns sicherlich ein gutes Gefühl. Dass wir auf der Zinsseite keine Probleme haben, lässt sich auch gut aus der Mittelfristplanung erkennen. Trotz eines unverändert stetigen Investitionskreditbedarfs sinken die Zinsaufwendungen; waren es im Ansatz 2017 noch gut 951.000,- €, sind es im Ansatz 2018 noch gut 723.000,- €. Bei der Mittelfristbetrachtung bis 2021 geht der Wert auf 563.000,- € zurück. Aus der ergebnisorientierten Sicht ist somit alles gut. Das Problem besteht jedoch auf der Liquiditätsseite. Auch hier lohnt sich das Lesen des Absatzes auf Seite 28 des Haushaltsbuches: Für die Tilgungen dieser Kredite dürfen keine neuen Investitionsdarlehen aufgenommen werden. Diese muss aus der laufenden Liquidität bestritten werden. Eine Anmerkung hierzu: Diese laufende Liquidität haben wir gerade nicht. Die Liquiditätsstände zu den Quartalsstichtagen in 2017 schwankten zwischen -€ 6,4 Mio. und -€ 7,5 Mio. Also müssen Liquiditäts- oder Kassenkredite zur Finanzierung aufgenommen werden. Die Kassenkredite sind deshalb in der Haushaltssatzung mit € 9,5 Mio festgesetzt. Somit haben wir zum einen Sicherheit hinsichtlich der Zinsbelastung; wir nutzen das geldpolitische Umfeld den niedrigen Preis des Geldes, um uns langfristig zu finanzieren und möglichst lange niedrige Zinsbindungsfristen zu verhandeln. Das ist positiv. Aus dem laufenden Verwaltungshandeln können wir hingegen den Mittelbedarf zur Bedienung des Tilgungsanteils der Annuität perspektivisch nicht aufbringen. Hierzu benötigen wir kurzfrsitige Darlehen. Das ist alles relativ schmerzfrei, solange die Refinzierung zu dermaßen niedrigen Verzinsungen möglich ist. Das große Problem ist jedoch: Hier haben wir keine langfristigen Sicherheiten. Das Zinsniveau wird sich sicherlich mittelfristig ändern; ansonsten würde die empririsch zu beobachtende Zinskurve komplett ad absurdum geführt. Und dann haben wir ein Problem, da die kurzfristigen Refinanzierungszinsen zu einer deutlichen Ergebnisverschlechterung beitragen werden. Entsprechend würden sich deutlich höhere Zinsaufwendungen nach dem Mittelfristplanungszeitraum ergeben. Und das alleine, um die Refinanzierung eingegangener Verpflichtungen abbilden zu können. Dieser Effekt sollte vor dem Hintergrund der geplanten ausgeglichenen Planergebnisse im Mittelfristzeitraum gesehen werden. Unsere Planungen sind solide, aber sie sind, wenn auch sicherlich konservativ, auf Kante genäht. Und die Mittel werden benötigt werden. Steigende Marktpreise für Geld werden uns somit erheblich belasten. In der Finanzrechnung wird sichtbar, welche Mittel in den kommenden Jahren planmäßig für Darlehenstilgungen benötigt werden: 2018: € 4,6 Mio; 2019: € 2,3 Mio; 2020: € 3,0 Mio und 2012: € 2,3 Mio; insgesamt also € 12,2 Mio. Zur Finanzierung unserer Investitionen nehmen wir im gleichen Zeitraum insgesamt € 21,5 Mio an Darlehen auf. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, also aus der operativen Betätigung der Gemeinde, gehen von 2018 bis 2021 jedoch nur € 8,1 Mio zu. Die Tilgungen können also hieraus nicht refinanziert werden; gleichzeitig ist der Investitionsbedarf von geplant € 19,4 Mio bis 2021 zu finanzieren. Trotz also sehr erfreulich hoher Finanzmittelzuflüsse, insbesondere auch aus der Steuererhebung, verschulden wir uns immer mehr um eine Refinanzierung zusätzlich zu der Investitionstätigkeit überhaubt abbilden zu können. Und das sind dem Grunde nach wirklich alarmierende Nachrichten. Wir können also froh sein, dass die Gemeinde eine Gebietskörperschaft und damit nicht insolvenzrechtsfähig ist. Ansonsten kämen wir schon nah an den Bereich der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Aus Erfahrungen bei anderen Kommunen habe ich gerade im Bereich der Liquditätsentwicklung vielfach andere Bilder gesehen. Ein struktureller Liquiditätsfehlbedarf von ca € 7,0 Mio bis hin zu € 8,9 Mio in 2021 bei einer Gemeinde unserer Größe ist eher selten.

Eine wesentliche Herausforderung für die Zukunft muss aus meiner Sicht sein, ein strategisches Liquiditätskonzept zu erarbeiten, um den aufgezeigten Effekt abzuschwächen. Hierzu zähle ich nicht die Planung des Liquiditätsbedarfes und der möglichst grünstigen Refinanzierung, dies erfolgt sicherlich auf hohem Niveau. Vielmehr muss strategisch untersucht werden, warum wir faktisch eine so hohe Deckungslücke haben und warum sich die geplante Entwickklung mittelfristig noch verschlechtert. Der wirtschaftliche Gedanke der Abschreibungen, die Innenfinanzierung für Reinvestitionen abzubilden, kommt nicht richtig zum Tragen, da das strukturelle Defizit zu groß ist.

Insgesamt bleibt aber leider nur wenig Spielraum, der offensiven Gestaltungen zugänglich ist.

Insgesamt kann die FDP dem vorgelegten Haushalt jedoch zustimmen. Er ist solide und fundiert gestaltet.

Bedanken möchte ich mich bei allen Mitgliedern der Verwaltung, die an der Aufstellung mitgewirkt haben, insbesondere aber an Herrn Busse und anHerrn Junkermann, der uns in seinem Vortrag durch das Zahlenwerk geführt hat.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.